Hunde gehören jetzt an die Leine. 28.04.2010
      Bis 15. Juli stehen Wildtiere in Wald und Feld unter Schutz / Wildernde und aufscheuchende Hunde können zum Problem werden.
      EFRINGEN-KIRCHEN. Die Frühlingszeit ist auch die Zeit, in der die Tierwelt besonderen Schutz bedarf. Ist es doch die Zeit, in der der Nachwuchs betreut wird. Die Vögel sind fleißig dabei, ihre erste Brut zu füttern. In den Wäldern erkunden die Frischlinge ihre Umgebung und in den Wiesen warten abgelegte Kitze darauf, dass ihre Mütter kommen, um sie zu säugen. Damit die Tiere in Ruhe aufgezogen werden können, hat der Gesetzgeber daher eine Schutzzeit festgelegt, die freilich auch im Rebland nicht immer beachtet wird.
      Das Bundesjagdgesetz definiert die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli generell als Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. In diesem Zeitraum wird ein Großteil des Wildes zur Welt gebracht und aufgezogen. Besonders gefährdet sind Jungtiere wie Kitze, die im Schutze von hohen Gräsern abgelegt werden, aber auch die Bodenbrüter unter den Vögeln. Daher hat der Gesetzgeber im Paragraphen 19a des Bundesjagdgesetzes eine generelle "Beunruhigung des Wildes" untersagt. Daher gilt in dieser Zeit beispielsweise für alle Hunde in Feld und Wald absolute Leinenpflicht.
      Wie Jagdpächter berichten, zeigen viele Hundehalter auch Verständnis für die Regelung und verhalten sich dementsprechend. Doch es gibt auch solche, die keine Rücksicht darauf nehmen. Die Folgen sind schlimm: Immer wieder kommt es vor, dass ein Hund Wild aufstöbert, hetzt oder auch reißt.
      Auch in der Gemeinde Efringen-Kirchen kennt man dieses Problem. Dieter Brombacher aus Egringen, Leiter des Hegeringes Rebland, berichtet über zwei immer wieder auffällig gewordene Hunde, die wiederholt von Jägern und Spaziergängern "in flagranti" ertappt wurden. In Hammerstein wurden wildernde Hunde von der Polizei eingefangen und ins Tierheim gebracht. "Im vergangenen Jahr", berichtet Brombacher, "verluderten zwei hoffnungsvolle Böcke im Revier." In der Jägersprache bedeutet "verludern", dass ein Wild verletzt liegen blieb und erst späer irgendwann tot gefunden wurde.
      Ulrich Baade, Referent für Öffentlichkeitsarbeit des Landesjagdverbandes, berichtet: "Im April haben wir die höchste Zahl gerissener Rehe zu beklagen." Das Problem beschränkt sich jedoch keineswegs nur darauf, dass Hunde Wildtiere jagen und töten können. Häufig liegt die Gefahr auch in der Flucht aufgescheuchten Wildes, das in Panik über Straßen rennt und dort schlimmste Unfälle verursachen kann. So zeigte sich kürzlich ja auch als Ursache des Bahnunglücks bei Freiburg, dem der Großteil einer Schafherde zum Opfer fiel, zwei wildernde Hunde, vor denen die Schafe fliehen wollten.
      Dabei kann es für Hundebesitzer durchaus trügerisch sein: Sie kennen ihre Tiere, die zunächst spielerisch über Wiesen toben, halten dies für harmlos. Stöbern die Vierbeiner aber abgelegte Kitze auf, so können sie doch, wie es ihrem Instinkt entspricht, plötzlich zu Jägern werden. Das Landesjagdgesetz schreibt vor, dass sich Hunde grundsätzlich im "Einwirkungsbereich ihres Halters" aufhalten müssen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden. Wobei die Gemeinde Efringen-Kirchen noch kulant ist, wie Clemens Pfahler, Leiter des Ordnungsamtes, berichtet. Ein Hundehalter, der zum ersten Mal in dem Schutzzeitraum mit freilaufendem Hund erwischt wird, kommt mit einem Verwarngeld von zehn Euro davon.
      Im Extremfall dürfen Jäger, wenn Hunde erkennbar wildern und kein Halter in der Nähe ist, zum Schutz des Wildes von der Waffe Gebrauch machen, erinnert Hegeringleiter Brombacher, der freilich ergänzt: "Das gilt aber nur, wenn es gar keine andere Möglichkeit mehr gibt". Die meisten Hundehalter zeigten sich einsichtig und nähmen ihre Vierbeiner an die Leine.
      Übrigens gilt das Verbot des Beunruhigens von Wild auch für Menschen. Querfeldein radelnde Biker und Jogger abseits der Wege können für das Wild zur Gefahr werden. Freizeitsportler sollten die Wege nicht verlassen.

     Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.