Unbeaufsichtigter Hund reisst Reh - vom Halter fehlt jede Spur. 18.02.2013
      Kaum haben Jäger aus Konstanz und Umgebung ihr Leid über wildernde Hunde geklagt, hat in Litzelstetten schon wieder ein Hund ein Reh gerissen. Zeugen haben den Hund gestellt.
      Oberhalb von Kindhausen auf der Breite in der Gemeinde Bergdietikon hat ein wildernder Hund ein Reh gerissen. Eine Reiterin entdeckte den Kadaver auf einem Ausritt. Jagdaufseher Ruedi Vogel erinnert an die Aufsichtspflicht für Hundehalter.
      Ein freilaufender Hund hat das Reh in der Nacht auf Sonntag gerissen. Dies schliesst Ruedi Vogel, Jagdaufseher von Bergdietikon und Spreitenbach aus den Bisswunden an Hinterteil und Hals des Tiers. Einen Luchsangriff schliesst er aus. Entdeckt hat den Kadaver eine Reiterin am frühen Sonntagmorgen auf einem Ausritt über die Waldlichtung. Auf offener Wiese seien Rehe im Winter eine leichte Beute für grosse Hunde, so Vogel. Aufgrund der knappen Nahrung würden die Rehe bei der Flucht vor den Angreifern schnell ermüden.
      Der Angreifer: ein grosser Hund
      Die Oberfläche des Schnees sei zum Zeitpunkt des Angriffs mit Sicherheit gefroren gewesen. Das sei dem Hund entgegen gekommen, so Vogel weiter. Der harte Schnee habe den Hund getragen, das Reh hingegen sei mit seinen dünnen Beinen und scharfen Hufen auf der Flucht bei jedem Satz eingesunken.
      Beim wildernden Hund muss es sich um ein grösseres Tier gehandelt haben. Erst ab einer Risthöhe von mehr als 42 Zentimeter sei ein Hund für ein ausgewachsenes Reh gefährlich, erklärt Vogel. Der Jagdaufseher rekonstruiert den Angriffshergang: Zunächst habe der Hund das Reh am Hinterteil gepackt und niedergerissen. Erst nach längerem Kampf habe er seinem Opfer die tödlichen Bisswunden an der Kehle zugefügt. Davon zeugen die auf über zwanzig Meter verteilten Blutspuren im Schnee. «Das Reh hat sicher lange geklagt», so der Jagdaufseher.
      Hundehalter verletzt Aufsichtspflicht
      Vogel appelliert an die Hunderhalter indem er an ihre Aufsichtspflicht erinnert; von April bis Ende Juli gilt im Wald und in Waldnähe Leinenpflicht. Dies schreibt das neue Aargauer Jagdgesetz vor, das Anfang 2010 in Kraft trat. Damit sollen während der Setzzeit die jungen Rehkitze geschützt werden. Ausserhalb der Setzzeit gilt: Hundehalter müssen ihre Hunde direkt unter Aufsicht haben. Der Hund darf sich also nur soweit von seinem Besitzer entfernen, dass er in Sichtweite bleibt und auf Zurufe reagieren kann. Diese Aufsichtspflicht sei beim Vorfall auf der Breite mit Sicherheit verletzt worden, so Vogel. In Bergdietikon wurde zuletzt im vergangenen Oktober ein Reh von einem freilaufenden Hund gerissen.

     Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.