Freilaufender Hund tötet Rehkitz. 26.08.2015
      Lüdenscheid - In den letzten Jahren sind vermehrt Wildtiere durch wildernde Hunde gejagt, verletzt und sogar getötet worden. Die Besitzer der Hunde haben ihre Vierbeiner also offenbar nicht im Griff. Darauf weisen die Verantwortlichen des Jagdbezirks Oedenthal hin.
      Erst vor zwei Wochen, so berichten die Jäger, sei es erneut zu einem Vorfall im Bereich der Straße An der Heerwiese gekommen, bei dem ein Rehkitz tödlich von einem freilaufenden Hund verletzt wurde. Der Hund trieb das junge Wildtier in einen Garten, von dem aus es nicht weiter fliehen konnte. Er verletzte es durch mehrere Bisse schwer. Anwohner riefen den zuständigen Jagdaufseher Fritz Grüber, der zusammen mit seinem Kollegen Sebastian Spelsberg zum Ort des Geschehens kam. Das Rehkitz konnte zu diesem Zeitpunkt allerdings nur noch von seinen Qualen erlöst werden.
      Die Hundehalterin, so berichten Grüber und Spelsberg, habe sich erstaunt gegeben, da der Hund angeblich doch „noch nie einem Wildtier nachgelaufen“ sei.
      Dennoch, so betonen die Jäger, müsse Hunderhaltern klar sein, dass es sich bei einem derartigen Vorfall um den Tatbestand der Wilderei handelt, der strafrechtlich verfolgt werden könne. Hundehalter werden deshalb ausdrücklich gebeten, sich an die allgemeinen Regeln und Vorschriften beim Spaziergang zu halten. So besteht zwar im Wald keine grundsätzliche Anleinpflicht, doch dies gilt nur für die offiziellen Wanderwege und nicht etwa für Trampelpfade. Sollte man also mit seinem Hund auf einem solchen unterwegs sein, muss der Hund tatsächlich angeleint werden.
      Gerade in Brut- und Setzzeiten, berichten Jäger, gebe es überall im Unterholz frisch geborene oder geschlüpfte Wildtiere, die für freilaufende Hunde eine leichte Beute seien. Darüber hinaus gilt, dass Hunde nur dann ohne Leine laufen dürfen, wenn von ihnen keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgehe.
      Als „gefährliche“ Hunde, die generell Anlein- und Maulkorbpflicht haben, gelten außerdem nicht nur bestimmte Rassehunde (zum Beispiel Pitbull-Terrier), sondern auch jeder Hund, der einen Menschen in drohender Weise angesprungen oder unkontrolliert Wild gehetzt hat. Unter Umständen kann es aber auch durch örtliche Regelungen dazu kommen, dass freilaufende Hunde überhaupt nicht gestattet sind. Am besten, so heißt es, informiere man sich also vorab, welche Bestimmungen für den eigenen Hund und auf den ausgesuchten Wegen gelten und stelle sicher, dass niemand – weder Mensch noch Tier – zu Schaden kommt.

     Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.