Wildernder Hund riss in Dalvers ein Reh. 09.06.2009
Es ist mal wieder passiert. Ein Hund hat in den Berger Ortsteilen Anten und Dalvers gewildert und dabei ein Reh gerissen. Die Jäger sind darüber verärgert und weisen noch einmal mit Nachdruck auf die bestehenden gesetzlichen Regeln hin.
Wie die Jäger berichteten, hat eine Spaziergängerin am Montagnachmittag auf dem Friesenweg zunächst beobachtet, wie eine Radfahrerin schnell davongefahren sei. Ihren Hund, der suchend im Wald herumgelaufen sei, habe sie zurückgelassen. Wenig später sei der Spaziergängerin der Grund für die überhastete Aktion klar geworden. Am Wegesrand habe ein totes Reh gelegen, gerissen von einem Hund.
Jagdpächter Udo Köhne hat das Tier inzwischen entsorgt. Es sei nicht das erste Reh, das dort umgekommen sei. „Es ist eine Katastrophe, wie manche Hundebesitzer ihre Tiere streunen lassen“, sagt er. Dass Problem sei, dass sich Menschen einfach viel zu große Hunde hielten, die dann aber auch entsprechend großen Auslauf benötigten.
Die Jägerschaften aus Dalvers und Anten bitten nun noch einmal alle Hundebesitzer, die gesetzlichen Regeln einzuhalten. In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli – der Brut- und Setzzeit – müssten die Vierbeiner ausnahmslos angeleint seien. So sehe es der Paragraf 33 des niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung vor. Dort sei überdies geregelt, dass auch außerhalb dieser Zeit der Zugriff der Besitzer auf den Hund jederzeit gegeben sein müsse. Weiterhin werde im Jagdgesetz im Paragrafen 29 darauf hingewiesen, dass Jagdschutzberechtigte – also Revierinhaber – unter ganz bestimmten Umständen wildernde Hunde , die sich nicht im Einwirkungsbereich von Menschen befänden, sogar töten dürften.
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Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.