Wildernde Hunde im Visier. 23.09.2010
Jägerschaft: Rehbock offensichtlich von Hund gejagt und schwer verletzt
Rotenburg · Für Ärger sorgen wildernde Hunde in Rotenburg. Im Revier „Rotenburg B“ (zwischen Brockeler- und Soltauer Straße) entdeckten Passanten am vergangenem Mittwochnachmittag ein verletztes Stück Rehwild.
Der durch die Polizei um 15.30 Uhr informierte Revierinhaber musste dem schwer verletzten Tier den Fangschuss antragen, heißt es in einer Stellungnahme der Jägerschaft Rotenburg .
Zunächst sei man von einem Wildunfall ausgegangen, bei näherer Untersuchung wurde aber festgestellt, dass der Rehbock nicht mit einem Fahrzeug kollidiert, sondern von einem oder mehreren Hunden gejagt, gerissen und schwer verletzt zurückgelassen wurde. Der Jagdpächter ist fassungslos über die Verantwortungslosigkeit einiger Hundebesitzer: „Der Rehbock klagte jämmerlich, bevor ich ihn erlösen konnte.“ Wird der oder werden die Hundebesitzer ermittelt, so erwartet sie neben einer Schadensersatzklage auch eine Anzeige und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Im vergangenem Jahr wurde im gleichen Revier schon einmal ein verludertes Stück Rehwild aufgefunden, das mit großer Wahrscheinlichkeit wildernden Hunden zum Opfer gefallen war, berichtet Kuno Kumpins, Pressesprecher der Jägerschaft.
„Mein Hund wildert nicht“. Ein Satz, den wohl jeder Jäger kennt, der schon einmal einen Spaziergänger auf seinen frei laufenden Hund angesprochen hat. In vielen Fällen kochen dann auf beiden Seiten die Emotionen hoch ...
Dass Jäger von Haus aus keine Hundehasser sind, liegt auf der Hand, denn schließlich sind die meisten selbst Hundeführer und kennen die Probleme aus eigener Anschauung, macht Kumpins deutlich.
Jeder Hund habe, wenn auch verschieden deutlich ausgeprägt, den Drang zu hetzen und Beute zu machen. Sicher sei nicht jeder Hund, der eine Spur verfolge, in der Lage, das Stück auch zu fangen und zu reißen. Aber die Beunruhigung und der erhöhte Energiebedarf des Wildes, der sich besonders im Winter sehr negativ auswirken könne, seien trotzdem gegeben. Gehetztes Wild, das eine Straße überquere, stelle darüber hinaus eine massive Gefährdung für den Verkehr dar. Im übrigen kämen so auch viele wildernde Hunde unter die Räder.
Die Jägerschaft Rotenburg appelliere daher an die Einsicht der Hundehalter und fordere sie auf, sich bewusst zu machen, dass Tierliebe nicht beim eigenen Hund enden dürfe.
Gemäß § 29 Landesjagdgesetz liegt es in den Befugnissen der zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen, wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden. Der Einwirkungsbereich eines Hundehalters sei hierbei so definiert, dass sich der Hund in Hör- und Rufweite aufhalten müsse und vor allem dem Rückruf Folge leiste. Grundsätzlich könne aber davon ausgegangen werden, dass sich der Hund bei einer Entfernung über 200 Meter außerhalb des Einwirkungsbereiches befindet. Der Hund stehe auch nicht unter Einwirkung seines Herrn, wenn dieser weder willens noch in der Lage sei, von seiner Einwirkungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Kein Jäger sei darauf erpicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und wildernde Hunde zu töten. Allerdings gebe es Fälle, bei denen es sich leider nicht vermeiden lasse. Nach § 42 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaft (NWaldLG) handele darüber hinaus derjenige ordnungswidrig, der nicht dafür sorge, dass ein unter seiner Aufsicht stehender Hund in der freien Landschaft nicht streune oder wildere. Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße von bis zu € 5000 Euro geahndet werden, fasst Kumpins die Gesetzeslage zusammen.
Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.