Angeblich werden in Deutschland jedes Jahr 60.000 Hunde und 300.000 Katzen von Jägern erschossen.
Das würde ja bedeuten, dass bei uns JEDEN TAG über 150 Hunde erschossen werden würden...könnten Sie sich den Aufschrei vorstellen, wenn das tatsächlich so wäre...Woher diese Zahlen kommen wissen wir nicht, wir erschießen nämlich keine Haustiere. Der Grund: Wir mögen Hunde und Katzen – unsere eigenen und auch generell!
„Der erschossene Hund“: ein moderner Mythos?
Wir möchten hier ein wenig Klarheit in die um den Abschuss von Haustieren bringen. Denn was uns wundert ist: fast jeder Hundebesitzer kennt jemanden, dessen Hund „nur ungefähr 20 Meter“ vor ihm erschossen wurde. Das ist wie die Spinne in der Yucca-Palme ein moderner Mythos...
Denn wissen Sie was mit einem Jäger passiert, der so etwas tun würde? Waffe weg, Jagdschein weg, Gerichtsverfahren – und zwar unter Garantie. Warum? Nun, wir haben in Deutschland - Gottlob! - sehr strenge Waffengesetze und sehr hohe Sicherheitsauflagen. Beinahe alles ist geregelt: Wo wir die Waffe aufbewahren (im abschließbaren Stahlschrank, getrennt von der Munition) wie wir die Waffe transportieren (im abschließbaren Futteral, die Munition woanders im Wagen, nur auf dem Weg ins Revier wann und wozu man sie benutzt. Glauben Sie uns, es gibt Sicherheitsvorkehrungen „ohne Ende“. Uns selbstverständlich ist auch geregelt unter welchen Umständen geschossen werden darf – nämlich nur dann, wenn unter 100-prozentiger Garantie niemand verletzt oder sonstwie gefährdet werden kann.
Und was heißt das für den so gerne bemühten Hundebesitzer, dessen Hund „20 oder 30 Meter“ vor einem beschossen wird? Ein Anruf bei 110. Die Beamten – meist selbst Haustierbesitzer - freuen sich auf solche Einsätze. Treffen sie den Jäger vor Ort, wird erstmal geklärt: Wer ist er? Warum wurde geschossen? Ist er überhaupt „jagdschutz-berechtigt“ (was genau das ist, erklären wir ein wenig weiter unten)? Wer ist noch im Revier.... Dann werden Spuren gesichert, die Waffe beschlagnahmt, und weil Polizisten nur Menschen sind, können Sie sicher sein, die werden einen Heidenspaß daran haben, so einen „depperten Waidmann“ in die Mangel zu nehmen. Selbstverständlich – Kommunikation ist in der Öffentlichkeitsarbeit alles! – wird der Vorfall die Spitzenmeldung im täglichen Polizeibericht, und weil das Thema „Jäger schießt Hund tot!“ unglaublich öffentlichkeitswirksam ist, darf sich der Revierbesitzer auf eine Menge Presse freuen. Und selbstverständlich geht der Fall vor Gericht, denn an einem „unangemessenen Einsatz einer Schusswaffe“ kann kein Staatsanwalt vorbei, ohne dass ihm das Wasser im Munde zusammenläuft. Das Thema „Waffenbesitz in Privathand“ ist schließlich ein gewaltiger politischer Zankapfel. Und die Jägerschaft? Die wird ihn auch nicht verteidigen, denn heißspornige, verantwortungslose „Ballermänner“ sind wirklich das Letzte, was man in den eigenen Reihen sehen möchte. Und weil dieses Szenario nicht unrealistisch ist, glauben wir eigentlich nicht, dass ein Fall wie „Jäger erschießt Hund 20 Meter vor Herrchen“ jemals so wirklich stattgefunden hat. So dumm kann ein Jäger nämlich eigentlich gar nicht sein.
Lassen Sie uns die Sache nüchterner angehen:
Die Rechtslage
In Paragraph 23 des Bundesjagdgesetzes wird vom so genannten „Jagdschutz“ gesprochen. Nun, das ist in allererster Linie mal ein sehr unverständliches (und deshalb vielleicht ungeschickt gewähltes) Wort, denn besser müsste es „Wildschutz“ heißen. Wörtlich heißt es:
„Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.“
Jäger sind also verpflichtet, das Wild vor wildernden Hunden und Katzen zu schützen. Dafür müssen sie, wenn sie keinen anderen Weg sehen, wildernde Haustiere auch erschießen – wenn sie in jeweiligen Revier „jagdschutz-berechtigt“ sind. Und wer ist das? Der Revierpächter, der zuständige Förster, ein offizieller Jagdaufseher und auch die Polizei.
Doch was heißt „wildern“ jetzt eigentlich genau?
Das ist eine schwierige Frage, die von einem Jäger so und von einem später hinzugezogenen Richter ganz anders beurteilt werden kann. Grundsätzlich wird ein Unterschied zwischen Katzen und Hunden gemacht.
Fangen wir mit den Katzen an:
Britische Studien haben ergeben, dass die Vogelwelt Europas anders aussehen würde, wenn es keine Katzen gäbe. Katzen, so sagen Verhaltensforscher, gehen nicht spazieren und liegen auch nicht „nur so“ in der Sonne, sondern sind eigentlich immer auf der Jagd.
Sie jagen Mäuse und Vögel, räubern aber auch Nester und fallen über Jungtiere her (zum Beispiel Hasen, Entenkücken oder junge Fasanen). Der Gesetzgeber hat daher eine klare Definition gefunden: Eine Katze wildert, wenn sie 300 Meter vom „nächsten bewohnten Gebäude“ angetroffen wird (auch wenn sie dort nur auf der Wiese liegt).
Und nun zu den Hunden:
Hunde müssen auf frischer Tat ertappt werden: Ist er von zu Hause weggelaufen oder beim Spaziergang entwischt und läuft jetzt im Revier herum, dann ist das kein Wildern (auch wenn rechts und links die Rehe aus dem Wald springen). Hunde wildern laut Gesetzgeber erst, wenn sie einem Tier auf den Fersen sind und es reißen – und selbst dann darf ein Jäger sie nicht einfach erschiessen. Es könnte schließlich sein, dass sich der Hund „nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herrn entzogen hat“. Und es gibt noch andere Einschränkungen: „Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden sind vom Jagdschutz ausgenommen (dürfen juristisch gesehen trotz ihres vermeintlichen Wilderns also gar nicht getötet werden), wenn sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Führer zu seinem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes seiner Einwirkung entzogen haben“.
So, und nun steht der Jäger da, sieht wie ein Reh gehetzt wird, und überlegt: „Okay, der Hund wildert. Aber ist es ein normaler Haushund oder vielleicht ein ausgebildeter Blindenhund? Und wie lange ist er schon im Revier? Hat er sich vielleicht nur vorübergehend der Einwirkung seines Besitzers entzogen, sprich er ist er seit fünf Minuten unterwegs? Und wie erkenne ich einen Therapie-Hund und wie hoch ist der Schadensersatz?«
Aber: Auch wir möchten unser Wild schützen!
Bitte binden Sie ihrer frei laufenden Katze eine Glocke und ein Adress-Schild um. Dann haben die Vögel zumindest noch die Chance zu flüchten, und wir wissen, wohin wir Ihren Stubentiger bringen müssen. Natürlich werden wir Ihnen einen Vortrag halten, grundsätzlich aber machen wir Ihnen Ärger und nicht Ihrem Tier.
Das gleiche gilt für Hunde:
Dass ein Hund wegläuft, kann jedem passieren, auch zwei oder drei Mal (es gibt solche „Spezialisten“). Unangenehm werden wir allerdings, wenn wir merken, dass sich der Hunde- oder Katzenbesitzer einfach nicht kümmern will und es ihm im Grunde egal ist, dass sein Hund wildert. Dann müssen wir Anzeige erstatten!
Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.