Wildernde Hunde auf frischer Tat dürfen erschossen werden. 06.12.2013
     Opfer eines wildernden Hundes: Dieses Reh wurde von einem Hund attackiert und musste getötet werden. (Bild: pd)
     SEVELEN. Seit zwei Stunden ist der Hundeführer mit seinem «Schweisshund», einem auf die Suche von verletzten Wildtieren spezialisierten Tier, unterwegs. Dann finden die Jäger das verletzte Reh und können es von seinen Leiden erlösen. Für einmal war die Suche nicht wegen eines Autounfalls oder eines unglücklich getätigten Schusses nötig. Nein – dieses Mal ist ein wildernder Hund dafür verantwortlich. Ein Hund, der in Sevelen hinter einem Reh herjagte, dieses an den Hinterbeinen zu fassen kriegte und zu Boden riss. Bevor der Hund jedoch das Reh an der Kehle fassen konnte, um es zu töten, befreite es sich und floh. Zeugen beobachteten den Vorfall und informierten die Jägerschaft. Diese ist verpflichtet, das verletzte Tier aufzuspüren und von seinen Leiden zu erlösen. «Ich kann mir wahrlich schönere Jagderlebnisse als dieses vorstellen», sagt Klaus Schmucki, Obmann der Jagdgesellschaft Sevelen Farnboden.
      Über Häufung der Fälle besorgt
     Er ist sich bewusst, dass wildernde Hunde immer wieder vorkommen. Die Häufung der Fälle in seinem Jagdrevier, an denen Hunde beteiligt sind oder sein könnten, bestürzt ihn allerdings. Er hat die Fälle aufgelistet, bei denen ein Hundeangriff gesichert ist oder vermutet wird. Und obwohl er es nicht möchte, schliesst er nicht mehr aus, von dem geltenden Recht Gebrauch zu machen. Wildhüter und Jagdpächter dürfen nämlich einen Hund «entschädigungslos beseitigen», wenn dieser «das Wild unmittelbar gefährdet» oder «trotz Ermahnung des Halters erneut wildert». So legt es die Kantonale Jagdverordnung fest.
     Der Wildhüter Peter Eggenberger erinnert sich an fünf Fälle während seiner langjährigen Tätigkeit, bei denen er mit Einverständnis der Hundebesitzer einen wildernden Hund beseitigt hat. Dazu müssen allerdings der Hund und dessen Besitzer bekannt sein. Bei den von Klaus Schmucki beschriebenen Hundeangriffen kennt man nur einen Besitzer. Bei den anderen Fällen kenne man weder Hund noch Halter, sagt Schmucki.
     Hunde beaufsichtigen
     Deshalb appellieren sowohl Wildhüter Peter Eggenberger als auch Klaus Schmucki an die Hundehalter, ihre Hunde korrekt zu beaufsichtigen. «Was trotz dieser Fälle die allermeisten Hundebesitzer auch tun», ist Peter Eggenberger überzeugt. Das Streunen und die Jagd auf Haus- und Wildtiere muss den Hunden verboten werden. Für Spaziergänge im Dunkeln empfiehlt Peter Eggenberger zumindest eine lange Leine. Mit den Gemeinden ist Klaus Schmucki betreffend die Hundeattacken bereits im Gespräch. Was Hundehalter an den Spazierwegen in Sevelen und Buchs wohl sehr schätzen, ist die fehlende Leinenpflicht. Schmucki würde daran allerdings gerne etwas ändern, wenn es mit den Hundeangriffen so weitergehe.

     Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.