Schon wieder ein Reh von Hund zu Tode gehetzt. 30.04.2013
     Jagdpächter Dieter Escher war total konsterniert und fassungslos über das grausame Bild, das sich ihm beim Streifzug durch sein Revier im Wald am Kauerndorfer Mühlberg bot: Schon wieder ist ein Reh von einem Hund zu Tode gehetzt worden.
     Das bild glich haargenau dem Anblick dessen, was vor Tagen auch Dieter Ernst mit ansehen musste: Ein oder mehrere wildernde Hunde hatten in seinem Jagdrevier innerhalb von nur vier Wochen drei Rehe zu Tode gehetzt.
     Jetzt auch im Revier von Dieter Escher: Ein etwa zweijähriger Rehbock mit gut ausgebildetem Gehörn, der einem wildernden Hund nicht entkommen konnte, wurde zu Tode getrieben und - vermutlich bei lebendigem Leib - von hinten angefressen. Die Fährten am Ort lassen klar erkennen, dass es sich um einen Hund gehandelt haben muss. Escher ist sich auch sicher, dass das Tier im Todeskampf jämmerlich gelitten haben muss.
     Kreisjagdberater Clemens Ulbrich kennt die Problematik, und stellt zunächst klar, dass sich die Mehrzahl der Hundebesitzer verantwortungsbewusst verhält, und vernünftig mit sich reden lässt. "Wie überall, gibt es aber auch hier schwarze Schafe, die sich an überhaupt keine Regeln halten." Deswegen passierten solche Sachen immer wieder.
     "Wir können von Jägerseite nur versuchen, den Leuten zu erklären: Wenn der Hund kreuz und quer läuft und nicht hört, ist die Gefahr groß, dass er dabei auf Gelege, auch von Junghasen, kommt."
     Ulbrich weist darauf hin, dass etwa ab Mitte Mai die Brut- und Setz-Zeit beginnt. Bei vielen Hunden sei es so, dass sie nicht mehr gehorchen, wenn sie auf Wild treffen. "Wenn jemand verantwortungsbewusst und vernünftig ist, sollte er seinen Hund jetzt nicht mehr von der Leine lassen", ist sein Appell an alle Besitzer der Vierbeiner.
     Harald Will vom Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast muss sich auch regelmäßig mit uneinsichtigen Hundehaltern beschäftigen, die ihre Hunde frei laufen lassen, und hat für solche Zeitgenossen kein Verständnis. "Ich habe selbst schon einmal ein Reh, das von einem Hund angegriffen wurde, in Todesangst schreien hören. Das geht durch Mark und Bein." Er betont: "Die Hundehalter sollten ihre Tierliebe nicht nur an ihrem Hund festmachen. Sie haben auch eine Verantwortung für die Tiere in freier Wildbahn."
     Will weist außerdem darauf hin, in welche Gefahr sie ihren Hund bringen: Der Jäger oder Jagdpächter sei vom Gesetz her zur Hege und zum Schutz des Wildes verpflichtet und nach dem bayerischen Jagdgesetz befugt, erkennbar wildernde Hunde zu töten. Dabei genüge es bereits, dass der Hund die Fährte und Spur eines konkreten Wildes aufnehme und dies zielgerecht verfolge. Das Gesetz sehe keinen Leinenzwang vor. Hunde dürfen frei laufen, solange sie sich im Einwirkungsbereich ihres Herrn oder ihrer Herrin befinden, das heißt, solange der Hund hört und im Bedarfsfall zurückgerufen werden kann.

     Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.