Anleinpflicht für Hunde zum Schutz der Natur.
     Da ab dem 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit der Wildtiere beginnt, weist der Tierschutz Bad Oldesloe alle Hundebesitzer auf die generelle Anleinpflicht gem. � 17 des Landeswaldgesetzes hin, nach der Hunde nur auf den Wald- und Feldwegen geführt werden dürfen.
     Die Anleinpflicht dient dem Schutz frei lebender Tiere. "In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild und boden- und bodennah brütenden Singvögel geschützt werden," erläutert Heike Reher, 1. Vorsitzende des Tierschutz Bad Oldesloe e.V.. Dazu gehören viele Vogelarten wie Wachteln, Rebhühner, Kiebitze oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Laubsänger, Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönige in den Wäldern.
     Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Durch Missachtung der Anleinpflicht werden Muttertiere bei der Aufzucht aufgescheucht und lassen ihre Zöglinge allein und orientierungslos zurück.
     Ein Zuwiderhandeln wird mit Bussgeld in empfindlicher Höhe geahndet und kann, wenn der Vierbeiner seinen natürlichen Instinkten folgt und Wildtiere hetzt und wiederholt "erwischt" wird, eine Einstufung als Gefahrhund mit allen rechtlichen Konzequenzen (Maulkorb, generelle Anleinpflicht auf öffentlichen Wegen, Kastrationspflicht, erhöhte Steuer, Kennzeichnungspflicht, Hundeführerschein des Halters etc....) nach sich ziehen.
     Leider wurden gerade in den vergangenen Wochen oft gerissene Rehe gefunden, die hochtragend waren und so samt ihres Nachwuches den Tod fanden.
     Übrigens ist jetzt auch beim Beschneiden von Bäumen und Hecken besondere Vorsicht geboten, damit brütende Vögel nicht gestört werden.

     Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.