Wildernder Hund fällt im Moor Rehbock an. 14.06.2014
Hille-Unterlübbe (mt). Wildernde Hunde hetzen oder verletzen immer wieder Rehe, Hasen und Co. Kürzlich fand ein Jäger im Naturschutzgebiet Bastauwiesen in Unterlübbe einen Rehbock mit schweren Bisswunden.
Der Rehbock hatte sich in einer Plastikleine verfangen und konnte sich nicht wieder befreien. In dieser furchtbaren Lage sei er, so der Jäger, offenbar ein leichtes Opfer für den wildernden Hund gewesen. Dieser fraß ihm bei lebendigem Leibe das Hinterteil weg. Als er, der Jäger, das schwer verletzte Tier entdeckt habe, habe es noch gelebt.
Um es von seinen Leiden zu erlösen, erschoss er das Reh. Dass es sich bei dem Angreifer um einen wildernden Hund und nicht um einen Fuchs handelte, steht für den erfahrenen Jäger außer Frage.
Der Begriff „wildernd“ ist im Landesjagdgesetz definiert: „Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung eines Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen.“
Gerade für Naturschutzgebiete wie die Bastauwiesen, die auch gleichzeitig Jagdbezirk sind, gelten besonders strenge Regeln für einen Spaziergang mit dem Haustier. „Naturschutzgebiete bilden die strengste Schutzkategorie. Dort müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden“, sagt Michael Geissler vom Kreis-Umweltamt.
Im vergangenen Jahr wurden in seiner Behörde nur drei Fälle mit wildernden Hunden aktenkundig. „Vermutlich ist die Dunkelziffer wesentlich höher“, erklärt er sich die geringe Zahl der Meldungen. Hundehalter, die ihre Tiere frei laufen lassen und dabei von einem Jäger erwischt würden, müssten mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro rechnen.
Allerdings besitzen nur Jäger so weitreichende Befugnisse wie beispielsweise die Aufnahme der Personalien und ihre Weiterleitung an die Verwaltung.
Sie dürfen, auch das regelt das Landesjagdgesetz, einen wildernden Hund – und auch Katzen – sogar abschießen. Doch das sei, so der Unterlübber Jäger, nur die letzte aller denkbaren Maßnahmen.
Aktiven Tierschutz betreiben auch die Landschaftswächter. Die ehrenamtlich Bediensteten des Kreises dürfen zwar keine Verwarngelder einfordern, aber sie können Hundehalter ansprechen und informieren. Doch das ist, berichtet der für das Naturschutzgebiet Großes Torfmoor zuständige Landschaftswächter, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte, nicht immer von Erfolg gekrönt.
Offensichtlich nehmen ihn gerade Einheimische, die mit ihrem Hund regelmäßig im Naturschutzgebiet Gassi gehen, nicht ernst.
Sie seien wenig einsichtig, sagt er, wenn er sie darauf hinweise, dass ihre freilaufenden Hunde die Wildtiere nachhaltig störten. „Im Sommer beispielsweise die bodenbrütenden Vögel am Wegesrand und an den Stegen. Und im Winter steigt der Energieverbrauch der Vögel immens, wenn sie flüchten müssen.“ Streunende Hunde bezeichnet der Landschaftswächter als das größte Problem.
Sobald ein Halter seiner Person ansichtig werde, nehme er sein Tier schnell an die Leine. „Kaum bin ich vorbeigegangen, wird sie wieder ausgeklinkt.“ Auch eine direkte Ansprache sei häufig wenig erfolgreich, egal, wie diplomatisch sie vorgebracht werde. „Mein Hund geht bei Fuß.“ „Wir machen das immer so.“ „Er tut nichts.“ – so lauteten die Ausreden der Herrchen und Frauchen. „Hundebesitzer sind schlimmer als Eltern, deren Kinder die Wege verlassen“, hat der Landschaftswächter die Erfahrung gemacht. Und wenn Michael Geissler einen (Naturschutz-)Wunsch frei hätte, dann wäre es der: „Wer mit seinem Hund in der Landschaft unterwegs ist, sollte soviel Verantwortung zeigen und ihn immer an der Leine führen.“
Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.