Nicht angeleint: Hund hetzt Reh mit Kitzen zu Tode. 24.04.2015
     Der Berner Sennenhund gilt als gutmütig, kann aber zum Raubtier werden, wenn er beim Spaziergang in der freien Landschaft nicht angeleint ist.
     Bahnhof Brockhöfe. Hans-Jürgen Cordes ist immer noch geschockt. Ein freilaufender Hund hat bei Bahnhof Brockhöfe ein tragendes Reh gerissen. Ricke und drei ungeborene Kitze in ihrem Bauch waren tot. „Ich habe vier Stück Rehwild verloren“, beklagt der Jagdpächter.
     „Das ist ein Jammer.“
     Der Vorfall, der auch bei der Ebstorfer Polizei angezeigt wurde, ereignete sich bereits am 17. April. Nach Cordes’ Schilderung war eine Frau gegen 7 Uhr morgens mit dem Berner Sennenhund in der Nähe des Brockhöfer Ortsteils spazieren gegangen. Den Hund ließ sie trotz der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit frei laufen. Als er das Reh entdeckte, habe der Hund Reißaus genommen und das Wild nach einer Hetzjagd von etwa 100 Metern zur Strecke gebracht. Eine Augenzeugin habe sogar noch versucht, den schweren Hund von seinem Opfer zu reißen – vergeblich.
     „Diese Ricke hatte drei Kitze, da war sie unbeweglich“, bedauert der Jäger. „Das ist wie eine hochschwangere Frau. Im Winter wäre sie weggelaufen.“ Weil der Wolf nicht weit entfernt streift, hält sich das Rehwild zunehmend näher am Dorf auf, weil es dort sicherer ist, hat Cordes beobachtet.
     Besonders ärgerlich findet es Cordes, dass sich die Hundehalterin nicht an die Regeln der Brut- und Setzzeit gehalten hat, die in Niedersachsen vom 1. April bis zum 15. Juli gilt – dann nämlich, wenn Vögel und Wild ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen.
     „Die Hundebesitzer müssen wissen, dass sie die Leine nehmen müssen“, betont der Jagdpächter. „Jeder Hund kann sich zum Raubtier entwickeln.“ Für die Hundebesitzerin könnte der Vorfall ein ungenehmes Nachspiel haben. Die Polizei hat die Informationen an die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf als Ordnungsbehörde weitergeleitet.
     Auch wenn die Anzeige dort noch nicht vorliegt, betont Pressesprecher Jörn Nolting: „Nach dem niedersächsischen Hundegesetz werden Maßnahmen gegen den Halter ergriffen. Ihm werden zwei Tatbestände vorgeworfen: Verstoß gegen den Leinenzwang sowie Wilderei“, erklärt der Pressesprecher. „Ihm droht ein Bußgeld.“ Die Höhe werde im Einzelfall geprüft. Schon der reine Verstoß gegen den Leinenzwang – ohne irgendwelche Folgen – wird mit 50 Euro bestraft, wenn das Ordnungsamt davon Kenntnis erhält.
     Zudem wird laut Nolting auch das Veterinäramt des Landkreises Uelzen eingeschaltet, um zu prüfen, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss: „Sollte das der Fall sein, werden Maßnahmen wie beispielsweise ein Maulkorb ergriffen.“

     Wildernde Hunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz.